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Entrümpelung steuerlich absetzbar — Steuervorteile 2026

Ratgeber · Steuern 2026 · Berlin

Entrümpelung steuerlich absetzbar — So nutzen Sie die Steuervorteile in Berlin 2026

Wussten Sie, dass Sie einen Teil Ihrer Entrümpelung von der Steuer absetzen können? Mit §35a EStG sparen Sie bis zu 20 % der Arbeitskosten — pro Jahr sind mehrere tausend Euro Steuerersparnis möglich. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

§35a EStG 20 % der Arbeitskosten Bis 4.000 € pro Jahr Auch für Mieter & Erben
TransparenzArbeitskosten separat
BezahlungSEPA-Überweisung
RechtssicherNach §35a EStG
EinsatzgebietGanz Berlin

Inhaltsverzeichnis

Das erwartet Sie in diesem Ratgeber

Eine vollständige Haushaltsauflösung oder Entrümpelung in Berlin kostet schnell 800 bis 3.500 Euro. Die gute Nachricht: Ein erheblicher Teil lässt sich über die Einkommensteuer zurückholen — vorausgesetzt, Rechnung und Zahlungsweg stimmen.

Abschnitt 1

§35a EStG — Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Paragraph 35 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes ist das wichtigste Instrument, um private Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen. Er wurde geschaffen, um Schwarzarbeit einzudämmen und Privathaushalte zu entlasten. Eine Entrümpelung oder Haushaltsauflösung in Berlin fällt in den allermeisten Fällen unter diese Regelung — unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

Was ist das genau?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die normalerweise von Haushaltsmitgliedern erledigt werden könnten — Reinigung, Gartenpflege, Umzug und eben auch die Entrümpelung einer Wohnung oder eines Kellers. Der Ort der Leistung muss der eigene Haushalt oder ein Grundstück in der Europäischen Union sein.

Wer kann absetzen?

Alle Privatpersonen, die die Rechnung wirtschaftlich tragen: Mieter einer Altbauwohnung in Prenzlauer Berg genauso wie Eigentümer einer Eigentumswohnung in Charlottenburg. Auch Erben einer Wohnung in Neukölln oder Spandau können die Kosten der Nachlassauflösung geltend machen.

Wieviel kann abgesetzt werden?

20 % der reinen Arbeitskosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen — maximal jedoch 4.000 € pro Jahr und Haushalt. Das bedeutet, Arbeitskosten bis 20.000 € jährlich werden voll begünstigt. Für die meisten Berliner Entrümpelungen liegt der Höchstbetrag also deutlich über den tatsächlichen Kosten.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Steuerabzug und Sonderausgaben: 20 % der Arbeitskosten werden direkt von der errechneten Einkommensteuer abgezogen. Das ist wesentlich attraktiver als eine einfache steuerliche Absetzbarkeit vom zu versteuernden Einkommen. Ein Euro Ersparnis ist tatsächlich ein Euro bar auf die Hand vom Finanzamt zurück.

Abschnitt 2

Handwerkerleistungen nach §35a Abs. 3 EStG

Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen existiert ein zweiter Topf: Handwerkerleistungen. Dieser greift, wenn bei einer Entrümpelung zusätzliche handwerkliche Tätigkeiten anfallen — zum Beispiel das Demontieren einer Einbauküche, der Rückbau eines Laminatbodens vor der Übergabe oder kleinere Renovierungsarbeiten nach der Räumung einer Wohnung in Berlin-Friedrichshain.

Wann greift das?

Immer dann, wenn Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen im bestehenden Haushalt durchgeführt werden. Klassiker sind Maler- oder Bodenarbeiten, die oft im Anschluss an eine Wohnungsauflösung anfallen, damit das Objekt wieder vermietet oder verkauft werden kann.

Höchstbetrag

Ebenfalls 20 % der Arbeitskosten, jedoch gedeckelt bei 1.200 € pro Jahr. Das entspricht Arbeitskosten bis 6.000 €. Beide Töpfe — haushaltsnahe Dienstleistungen (4.000 €) und Handwerkerleistungen (1.200 €) — können im selben Steuerjahr parallel genutzt werden. Maximale Ersparnis: 5.200 €.

Tipp: Lassen Sie sich die einzelnen Leistungen auf der Rechnung genau aufteilen. Eine Entrümpelung einer 3-Zimmer-Wohnung in Neukölln zählt als haushaltsnahe Dienstleistung, die anschließende Schönheitsreparatur als Handwerkerleistung. Sie schöpfen so beide Höchstbeträge optimal aus. Mehr Details zu den Kosten finden Sie in unserem Ratgeber Entrümpelung Berlin Kosten.

Abschnitt 3

Was muss auf der Rechnung stehen?

Die Rechnung ist der Schlüssel zur Steuerersparnis. Ohne korrekte Ausstellung erkennt das Finanzamt die Leistung nicht an — auch wenn Sie fünfstellige Beträge in bar gezahlt haben. Prüfen Sie daher unbedingt vor der Zahlung, ob die folgenden Punkte erfüllt sind.

Checkliste: Pflichtangaben für die steuerlich anerkannte Rechnung

  • Vollständige Firma mit Anschrift und Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Entrümpelungsunternehmens
  • Vollständiger Name und Adresse des Leistungsempfängers (Sie)
  • Genaues Leistungsdatum und Leistungsort (z. B. „Wohnungsauflösung Kastanienallee 12, 10435 Berlin“)
  • Arbeitskosten separat ausgewiesen — getrennt von Material, Fahrt- und Entsorgungskosten
  • Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen
  • Hinweis auf unbare Zahlung (Überweisung) — Barzahlung wird nicht anerkannt!
  • Kontoauszug als Zahlungsnachweis sieben Jahre aufbewahren

Merken Sie sich: Nur Arbeitskosten sind absetzbar. Material, Containermiete und Deponiegebühren zählen nicht zu den begünstigten Aufwendungen. Ein seriöser Anbieter trennt die Positionen bereits im Angebot sauber — fordern Sie diese Aufschlüsselung aktiv ein, bevor Sie den Auftrag unterschreiben.

Abschnitt 4

Rechenbeispiel: 2-Zimmer-Wohnung in Berlin

Damit Sie ein konkretes Gefühl für die Größenordnung bekommen, rechnen wir einen typischen Auftrag in Berlin durch. Nehmen wir an, Frau Schmidt lässt eine 2-Zimmer-Wohnung in Prenzlauer Berg nach dem Auszug ihrer Mutter entrümpeln.

Gesamtrechnung Jade Entrümpelung

  • Arbeitskosten (4 Mitarbeiter, 1 Tag): 600,00 €
  • Entsorgung & Deponiegebühren: 180,00 €
  • Materialkosten (Kartons, Folie): 40,00 €
  • Anfahrt innerhalb Berlin: 30,00 €
  • Summe: 850,00 € brutto

So rechnet das Finanzamt

  • Begünstigte Arbeitskosten: 600,00 €
  • Davon 20 % = direkte Steuerersparnis
  • Steuerersparnis: 120,00 €
  • Effektive Kosten nach Steuer: 730,00 €
  • Ersparnis-Quote: rund 14 %

Bei größeren Projekten — etwa der Entrümpelung eines Einfamilienhauses in Köpenick mit Arbeitskosten von 3.000 € — steigt die Ersparnis auf 600 €. Für eine typische Haushaltsauflösung in Berlin liegt die reale Steuerentlastung zwischen 120 und 700 €.

Abschnitt 5

Besonderheiten bei Nachlassauflösung

Ein häufiger Anlass für eine Wohnungsauflösung in Berlin ist der Todesfall eines Angehörigen. Gerade hier herrscht oft Unsicherheit: Kann ich die Entrümpelung einer geerbten Wohnung steuerlich geltend machen, obwohl ich dort selbst nicht gewohnt habe? Die Antwort der Finanzverwaltung lautet in den meisten Fällen: Ja.

Erben als Rechnungsempfänger

Wer nach dem Erbfall als Eigentümer einer Berliner Wohnung eingetragen ist, gilt steuerlich als „Haushalt“ im Sinne des §35a EStG — auch wenn das Objekt leer steht und abgewickelt werden soll. Die Rechnung muss auf den Erben persönlich ausgestellt sein, nicht auf den Verstorbenen. Lassen Sie beim Erstkontakt mit dem Entrümpelungsunternehmen direkt die korrekte Adresse hinterlegen.

Erbengemeinschaft: anteilige Absetzung

Bei mehreren Erben — etwa drei Geschwistern, die eine Altbauwohnung in Wilmersdorf gemeinsam erben — teilen sich die Miterben die Kosten nach ihrer Erbquote. Jeder setzt seinen Anteil in der eigenen Steuererklärung ab. Wichtig: Die Rechnung sollte entweder auf die Erbengemeinschaft oder auf einen Erben lauten, der die Kosten dann intern umlegt. Ein kurzer Nachweis der Erbenstellung (Erbschein oder notarielles Testament) kann vom Finanzamt angefordert werden.

Abschnitt 6

Was ist NICHT absetzbar?

Um spätere Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, lohnt sich der Blick auf die Positionen, die nicht unter §35a EStG fallen. Eine ehrliche Rechnung trennt diese Punkte sauber ab.

  • Reine Materialkosten (Kartons, Folie, Werkzeug)
  • Entsorgungs- und Deponiegebühren
  • Containermiete und Transportkosten zu Recyclinghöfen
  • Wertermittlung durch Gutachter (separater Paragraph)
  • Reguläre Umzugskosten bei beruflichem Umzug (werden als Werbungskosten angesetzt — anderer Paragraph)
  • Barzahlungen ohne SEPA-Überweisung

Gerade bei beruflich veranlassten Umzügen lohnt der Hinweis: Ziehen Sie wegen eines neuen Arbeitsplatzes um, sind die Kosten als Werbungskosten in voller Höhe absetzbar — und zwar ohne Deckelung und ohne die 20-%-Regel. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Steuerberater über die optimale Zuordnung.

Abschnitt 7

Jade Entrümpelung: Ihre steueroptimierte Rechnung

Bei Jade Entrümpelung Berlin ist die steueroptimierte Abrechnung Standard — nicht Extra-Leistung. Wir wissen aus täglicher Praxis, worauf es ankommt, damit Ihre Entrümpelung vom Finanzamt anerkannt wird.

1

Saubere Aufschlüsselung

Arbeitskosten, Entsorgung, Material und Anfahrt werden in getrennten Positionen auf der Rechnung ausgewiesen — so sehen Sie und das Finanzamt sofort, welcher Anteil nach §35a EStG begünstigt ist.

2

SEPA-Überweisung

Wir verzichten bewusst auf Barzahlung bei Beträgen über 100 €. Sie erhalten eine Rechnung mit IBAN und Verwendungszweck — Ihre Bestätigung der Überweisung gilt als offizieller Zahlungsnachweis gegenüber dem Finanzamt.

3

Festpreis-Garantie

Unser schriftliches Angebot ist verbindlich. Keine Nachberechnungen, keine versteckten Kosten — so können Sie Ihre Steuerersparnis bereits vor dem Auftrag exakt kalkulieren.

FAQ

Häufige Fragen zur steuerlichen Absetzbarkeit

Ab wann ist eine Entrümpelung steuerlich absetzbar? +
Grundsätzlich jede private Entrümpelung im eigenen Haushalt oder in einer geerbten Immobilie innerhalb der EU. Voraussetzung ist eine Rechnung mit getrennt ausgewiesenen Arbeitskosten und die Zahlung per Überweisung. Es gibt keinen Mindestbetrag — auch eine kleine Kellerentrümpelung für 200 € Arbeitskosten bringt 40 € Steuerersparnis.
Kann ich als Mieter die Entrümpelung absetzen? +
Ja. Als Mieter einer Wohnung in Berlin — egal ob Kreuzberg, Pankow oder Steglitz — können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG genauso absetzen wie ein Eigentümer. Entscheidend ist, dass Sie die Rechnung wirtschaftlich tragen und die Leistung im Zusammenhang mit Ihrem Haushalt steht.
Was, wenn ich die Entrümpelung bar bezahlt habe? +
Leider erkennt das Finanzamt Barzahlungen nicht an — auch nicht mit Quittung. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, um Schwarzarbeit zu verhindern. Fordern Sie bei Ihrem Entrümpelungsunternehmen rückwirkend eine Rechnung mit Überweisungsmöglichkeit an und bezahlen Sie diese per SEPA. Für bereits erfolgte Barzahlungen gibt es keine Heilungsmöglichkeit.
Was mache ich, wenn die Rechnung nicht nach Arbeits- und Materialkosten aufgeteilt ist? +
Kontaktieren Sie den Dienstleister und bitten Sie um eine korrigierte Rechnung mit Aufschlüsselung. Ein seriöser Anbieter stellt diese ohne Probleme aus. Akzeptiert das Finanzamt eine Pauschalrechnung nicht, gehen Ihnen bis zu 20 % der Kosten als Ersparnis verloren. Bei Jade Entrümpelung erhalten Sie die korrekte Aufschlüsselung automatisch.
Was tun, wenn ich die 4.000-Euro-Grenze überschritten habe? +
Der Höchstbetrag von 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr entspricht 20.000 € Arbeitskosten. Überschreiten Sie diese Grenze — etwa durch eine große Hausauflösung — lohnt sich die Verteilung über zwei Steuerjahre: Stellen Sie den Auftrag so auf, dass Teilleistungen im Dezember und Januar erbracht und bezahlt werden. Alternativ nutzen Sie zusätzlich den Topf für Handwerkerleistungen (1.200 €).
Wie trage ich die Entrümpelung in die Steuererklärung ein? +
In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Einkommensteuererklärung gibt es eine Zeile für „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ (in ELSTER meist Zeile 5–6) sowie für „Handwerkerleistungen“ (Zeile 7). Tragen Sie dort jeweils die reinen Arbeitskosten ein. Die Rechnung und der Kontoauszug müssen Sie nicht einreichen, aber sieben Jahre aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt.

Rechtshinweis

Keine Steuerberatung

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Die gesetzlichen Regelungen können sich ändern und die individuelle steuerliche Situation unterscheidet sich von Fall zu Fall. Bei konkreten Fragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Stand der Informationen: April 2026.

Bereit für Ihre steueroptimierte Entrümpelung?

Festpreis. Saubere Rechnung. Volle Steuerersparnis.

Wir entrümpeln Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihren Keller in ganz Berlin — und liefern eine Rechnung, mit der das Finanzamt keine Probleme macht. Kostenlose Besichtigung, transparenter Festpreis, termintreu.

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